Aufstellung Fliegender Bauten anzeigen
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Bevor Fliegende Bauten erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, bedürfen diese nach § 76 Sächsischer Bauordnung einer Genehmigung.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden wie Zelte, Bühnen, Tribünen, Schaustellergeschäfte.
Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.
- Kosten
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Rechtsgrundlage:
9. SächsKVZ (Sächsisches Kostenverzeichnis) Tarifstelle 6.6.3
- Erforderliche Unterlagen
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- Anzeige Fliegende Bauten (Original)
- Plan mit Standort (Kopie)
- Auszug aus Ausführungsgenehmigung (Kopie)
- Antragstellung
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Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Hilfe bei der Beantragung:- Telefon: 0371 488-6328
- Fax: 0371 488-6398
- E-Mail: baugenehmigungsamt@stadt-chemnitz.de
- Antwortdokumente
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- Terminabsprache per Telefon, Fax oder E-Mail erforderlich
- Verwaltungsakt durch Prüfstempel im Prüfbuch, direkt nach Abnahme vor Ort
- Bearbeitungszeit
- bis zu 2 Wochen