Zulassungsbescheinigung
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Es wird in Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) unterschieden.
Zulassungsbescheinigung Teil I:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I dokumentiert die Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.
- Sie enthält die wichtigsten Angaben zum Halter und den technischen Daten des Fahrzeuges.
- Eine generelle Umtauschpflicht des Fahrzeugscheins in Zulassungsbescheinigung Teil I gibt es nicht.
- Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist.
Weitere Informationen:
- Kraftfahrzeug: Fahrzeughalter- oder Technikdaten ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil I: Ersatzausstellung beantragen
Zulassungsbescheinigung Teil II:
- Wird in der Regel beim Kauf eines Neufahrzeugs durch den Hersteller ausgehändigt
- dient im Zulassungsverfahren als Nachweis der Verfügungsberechtigung
- Ist kein Eigentumsnachweis
- Eingetragene Person oder Firma ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs
- Es sind jeweils 2 Zulassungseintragungen möglich. Ab dem 3., 5.,7. u.s.w. Halter ist die Ausstellung einer neue Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich
- Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugbriefes besteht nicht
- Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (z. B. bei Verlust)
- Vollgeschriebene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. alter Fahrzeugbrief werden ungültig gestempelt und ausgehändigt
Weitere Informationen:
- Rechtsgrundlagen
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- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)